Gemeindeversammlung 2020

Erläuterungen zur alternativen Durchführungsmethoden vom BEFG

Viele Gemeinden haben aufgrund der behördlichen Beschränkungen infolge der
Corona-Pandemie ihre bereits geplanten Mitgliederversammlungen absagen
müssen. In unserem Informationsschreiben vom 17. März 2020 haben wir auf die
rechtlichen Folgen und auf mögliche Handlungsspielräume insbesondere mit Blick
auf geplante Leitungswahlen und die Haushaltsführung hingewiesen.
Obwohl es mittlerweile einige Lockerungen gibt, zeichnet sich angesichts der von
den Behörden vorgegebenen Bedingungen ab, dass sich Versammlungen von
größeren Personengruppen auch in den nächsten Monaten wohl schwierig
gestalten werden. Es ist daher denkbar, dass die Durchführung von
Gemeindeversammlungen auch in absehbarer Zeit in der üblichen Präsenzform
nicht möglich sein wird.

 

Erläuterung der DEFG im Original

 

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